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Entsorgung Lampen

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Durch den Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Als Verbraucher sind Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet ausgediente Leuchten und Leuchtmittel fachgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen. Demnach dürfen, mit der Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen,

  • Lampen und Leuchten
  • Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät
  • Energiesparlampen
  • Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
  • Entladungslampen (u.a. Metalldampflampen)
  • LED-Lampen


nicht in dem Hausmüll entsorgt werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Ihre Altgeräte können Sie bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den vom Hersteller oder Vertreiber im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Im Onlineverzeichnis der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register finden Sie Sammel- und Rücknahmestellen, bei denen Sie ihre Altgeräte fachgerecht entsorgen können. Zum Onlineverzeichnis: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Bei der Rückgabe von Geräten, die sensible personenbezogene Daten enthalten oder enthalten können, sind Sie als Verbraucher für das Löschen eben genannter Daten selbst verantwortlich.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern nach Anlage 3 des ElektroG weist Sie als Verbraucher darauf hin, Ihr Elektro- oder Elektronikgerät nach Gebrauch getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall, besonders vom Hausmüll, zu entsorgen. Enthalten Ihre Altgeräte Altbatterien oder Altakkumulatoren, die von Ihrem Altgerät getrennt werden können, sind diese vom Altgerät zu entfernen und getrennt abzugeben. Altbatterien und Altakkumulatoren dürfen ebenfalls nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Mehr Informationen finden Sie unter Entsorgung von Batterien.

Bruch von Energiesparlampen – richtiger Umgang und Entsorgung                   

Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Quecksilber, stellen aber keine Gefahr für Ihre Gesundheit dar, da die Mengen an Quecksilber unter den gesetzlichen Vorgaben liegen. Außerdem enthalten Energiesparlampen wertvolle, wiederverwertbare Stoffe, wie den Leuchtstoff oder die Elektronikbauteile. Beim Bruch einer Energiesparlampe halten Sie bitte folgende Vorsichtsmaßnahmen ein:

  • Vermeiden Sie den Hautkontakt mit den Bruchstücken!
  • Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem feuchten Tuch, Klebeband oder festem Papier auf.
  • Saugen Sie die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger weg!
  • Verpacken Sie die Bruchstücke luftdicht in einer Plastiktüte oder einem verschraubbaren Einmachglas.
  • Wischen Sie mit einem feuchten Tuch nach.
  • Verlassen Sie den Raum für mindestens 15 Minuten und lüften Sie das Zimmer für mindestens 20-30 Minuten.
  • Bringen Sie die Bruchstücke in der Plastiktüte oder im Einmachglas zu einer Schadstoffsammelstelle.


Für eine fachgerechte Entsorgung Ihrer zerbrochenen und nichtfunktionsfähigen Energiesparlampen entsorgen Sie diese in den dafür vorgesehenen Sammelstellen, Fachgeschäften oder beim Hersteller, nicht in den Hausmüll oder im Altglas.