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Entsorgung Batterien

Entsorgung von Batterien und Akkus

Wir sind dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Als Verbraucher sind Sie nach dem Batteriegesetz (BattG) gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen.

Batterien enthalten wertvolle und wiederverwertbare Werkstoffe, wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. Zusätzlich können sie Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten. Diese können bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung der Umwelt und der Gesundheit schaden. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung und Lagerung von Batterien können eben genannte Schäden/Auswirkungen vermieden werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Batterien und Akkus können nach Gebrauch an den Verkäufer oder bei den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen unentgeltlich zurückgegeben werden. Folglich sind Altbatterien und Altakkumulatoren nicht in den Hausmüll zu entsorgen. Dies gilt für alle Batterien sowie Akkus, egal ob wieder aufladbar oder nicht, welche Form, Größe, Masse, stoffliche Zusammensetzung oder Verwendung sie haben. Bei Altgeräten in denen Batterien oder Akkus fest verbaut sind und somit nicht voneinander getrennt werden können, erfolgt die Rückgabe an eine Sammelstelle für Elektrogeräte.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern weist Sie als Verbraucher darauf hin, Ihre Batterien und Akkus vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln und zu entsorgen. Aufgrund ihres Schafstoffgehalts dürfen Batterien und Akkus nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das Zeichen unter der durchgestrichenen Mülltonne zeigt Ihnen an, welche Schwermetalle Ihre Batterie bzw. Ihr Akku enthält und ist ausschlaggebend für die getrennte Entsorgung.

Die nachstehenden Zeichen, welche Sie unter der durchgestrichenen Mülltonne finden, bedeuten folgendes:

Cd= Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg= Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb= Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei